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   BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 63/79   

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https://dejure.org/1980,2471
BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 63/79 (https://dejure.org/1980,2471)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1980 - 3 AZR 63/79 (https://dejure.org/1980,2471)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1980 - 3 AZR 63/79 (https://dejure.org/1980,2471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Anrechnung des Kinderzuschusses - Soziale Rentenversicherung - Betriebliche Versorgungsleistungen - Gleichbehandlungsgrundsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1007 (Ls.)
  • ZIP 1980, 1119
  • VersR 1981, 644
  • DB 1981, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 63/79
    Daraus folgt, daß § 5 Abs. 2 BetrAVG die Anrechnung ander weitiger Versorgungsleistungen und ihrer Leistungsbestandteile nicht abschließend regelt (ebenso schon das Urteil des Senats vom "17» Januar 1980 - 3 AZR 504/78 [demnächst] AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG; diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Hessen, 03.11.1978 - 8 Sa 443/78
    Auszug aus BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 63/79
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. November 1978 - 8 Sa 443/78 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Er sollte aber die Aufwendungen, die dem Rentenberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgleichen und gehört damit - ebenso wie das ihn später ersetzende Kindergeld (vgl. zu dessen Entwicklung BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990 - 1 BvL 20/84 -, juris Rn. 77 ff. m.w.N.) - zu einer Reihe von weiteren allgemeinen Sozialleistungen, die von den Prinzipien der Fürsorge und des Familienleistungsausgleichs (früher: "Familienlastenausgleich") geprägt sind und als Teil eines sozialen Ausgleichs zwecks Minderung der durch Kinder erhöhten finanziellen Belastungen gewährt werden (BVerfG, Beschluss vom 06.05.1975 - 1 BvR 332/72 -, juris Rn. 49; BSG, Urteile vom 09.02.1983 - 5a RKn 10/81 -, juris Rn. 13, vom 19.10.1977 - 4 RJ 57/76 -, juris Rn. 19, und vom 14.09.1977 - 4 RJ 107/76 -, juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 21.08.1980 - 3 AZR 63/79 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 08.10.1980 - IVb ZR 505/80 -, juris Rn. 20).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Zu den Leistungen für Kinder gehören solche Zahlungen, wie z. B. Kinderzuschüsse, die dem Zweck dienen, die Aufwendungen teilweise auszugleichen, die Anspruchsberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen (BAG Urteil vom 21. August 1980 - 3 AZR 63/79 - AP Nr. 5 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 52/87

    Anrechnung eines Kinderzuschusses auf die Versorgungsleistungen - Anrechnung des

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Benachteiligung in der Entscheidung vom 21. August 1980 nur angenommen, weil in dem damals zu beurteilenden Fall der Arbeitgeber keine Familienzuschläge zahlte (BAG Urteil vom 21. August 1980 - 3 AZR 63/79 - AP Nr. 5 zu § 5 BetrAVG, zu 3 der Gründe).
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